und beweiswerterhaltung
Rechtskonforme Digitalisierung: Revisionssicher, rechtssicher oder beweiswerterhaltend?
Die Digitalisierung von Dokumenten bietet viele Vorteile: weniger Papierberge, effizientere Arbeitsprozesse und schnellerer Zugriff auf wichtige Unterlagen.
Unternehmen und Selbstständige können ihre Archivierung effizienter gestalten und gleichzeitig Platz sowie Kosten sparen.
Doch dabei stellen sich zentrale Fragen:
Ist eine digitale Datei genauso rechtssicher wie das Original?
Und wann dürfen Papierdokumente vernichtet werden?

Revisionssichere und rechtssichere Archivierung spielt hier eine entscheidende Rolle.
Nicht jede Dokumenten-Digitalisierung erfüllt die gesetzlichen Anforderungen, damit digitalisierte Dokumente in Prüfverfahren oder vor Gericht als vollwertiger Ersatz für das Original gelten. Doch welche Standards müssen eingehalten werden?
Und was sind die Unterschiede zwischen GoBD, TR-Resiscan und revisionssicherer Archivierung?
Wichtige Fragen, die sich viele stellen:
- Wie können digitale Dokumente rechtskonform archiviert werden?
- Was bedeuten Revisionssicher, Rechtssicher und Beweiswerterhaltung in der Praxis?
- Wann können digitalisierte Dokumente das Original ersetzen – und wann nicht?
- Welche Rolle spielen GoBD, TR-Resiscan und TR-ESOR für eine beweiskräftige Archivierung?
Warum sind diese Fragen relevant?
Ob Unternehmen, Freiberufler, Behörden oder Privatpersonen – wer Dokumente revisionssicher und rechtskonform digital archivieren möchte, sollte sich mit den bestehenden Vorgaben, Anforderungen und technischen Möglichkeiten befassen.
Diese Seite bietet eine Übersicht über zentrale Begriffe sowie Anforderungen und zeigt, welche Aspekte für eine sichere und gesetzeskonforme Archivierung eine Rolle spielen können.
Detaillierte Informationen für optimal vorbereitete Scan-Projekte:
- TR-Resiscan - Erläuterungen und Informationen
- Ersetzendes Scannen - Kompakt zusammengefasst
- Revisionssicher Scannen - Schutz vor Manipulation
Kann ein einfacher Scan das Originaldokument ersetzen?
Viele Personen scannen ihre Dokumente mit einem normalen Scanner oder einer Handy-App und gehen davon aus, dass das digitale Abbild ausreicht. Doch in den meisten Fällen ist das keine rechtssichere Digitalisierung, da einfache Scans nachträglich verändert werden können und keine sichere Nachvollziehbarkeit besteht.

Fallbeispiel für eine unterschriebene Vereinbarung bei einem einfachen Scan
Ein Selbstständiger scannt eine unterschriebene Vereinbarung mit einem Kunden. Jahre später gibt es einen Streit über eine Klausel. Da der Scan nicht revisionssicher archiviert wurde, kann die Gegenseite argumentieren, dass das Dokument nachträglich geändert wurde. Ohne eine rechtssichere Digitalisierung ist das digitale Dokument unter Umständen nicht als Beweismittel zugelassen.
Zudem existiert das Originaldokument nach Jahren möglicherweise nicht mehr, da es versehentlich entsorgt wurde. Ohne eine revisionssichere Archivierung oder eine rechtssichere digitale Kopie kann es schwer sein, die Echtheit des Dokuments nachzuweisen.
Warum ist eine rechtssichere Digitalisierung erforderlich?
Selbstständige müssen steuerlich relevante Dokumente rechtssicher digital archivieren, um den Anforderungen der Finanzbehörden und möglicher Prüfungen gerecht zu werden. Ein einfacher Scan reicht nicht aus, da:
- Änderungen an den Dokumenten nicht protokolliert werden.
- Die Originalgetreue nicht garantiert ist.
- Es keine Nachweise zur Unveränderbarkeit gibt.
- Behörden und Gerichte eine revisionssichere digitale Archivierung fordern.
Daher ist eine GoBD-konforme oder BSI TR-Resiscan-konforme Digitalisierung erforderlich, um sicherzustellen, dass die digitalen Dokumente die steuerlichen und rechtlichen Anforderungen erfüllen.
Bedeutung von Revisionssicherheit, Rechtssicherheit, Beweiswert und Rechtskonformität
Die Begriffe Revisionssicherheit, Rechtssicherheit, Beweiswert und Rechtskonformität werden oft synonym verwendet, obwohl sie unterschiedliche Bedeutungen haben. Für eine rechtskonforme Digitalisierung und digitale Archivierung ist es wichtig, diese Begriffe klar zu unterscheiden.
Begriff | Bedeutung |
---|---|
Revisionssicherheit | Stellt sicher, dass ein Dokument unveränderbar, nachvollziehbar und prüfbar archiviert wird. Dies wird durch revisionssichere Archivsysteme, Protokollierung, Zugriffskontrollen und Berechtigungskonzepte gewährleistet. Revisionssicherheit ist insbesondere für die ordnungsgemäße Archivierung nach GoBD im Bereich der Finanzbuchhaltung und steuerrelevanten Dokumente erforderlich. Darüber hinaus ist sie auch für andere Dokumentenarten relevant, bei denen eine unveränderbare und nachvollziehbare Archivierung gefordert ist. |
Rechtssicherheit | Bedeutet, dass ein digitales Dokument den gesetzlichen Anforderungen entspricht und als Beweismittel vor Gericht anerkannt werden kann. Dies setzt voraus, dass die Digitalisierung und Archivierung nach anerkannten technischen und organisatorischen Standards erfolgt. In Deutschland kann dies z. B. durch TR-Resiscan unterstützt werden. |
Beweiswert | Gibt an, inwieweit ein Dokument als Beweismittel Bestand hat. Der Beweiswert hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter die Integrität, Authentizität und Nachvollziehbarkeit des Dokuments. Eine revisionssichere und rechtssichere Digitalisierung kann den Beweiswert erheblich stärken, jedoch gibt es keine absolute Garantie für eine rechtliche Anerkennung. |
Rechtskonformität | Bedeutet, dass der gesamte Digitalisierungsprozess den gesetzlichen und normativen Anforderungen entspricht. Dies umfasst unter anderem Datenschutzbestimmungen (z. B. DSGVO), steuerrechtliche Vorgaben (GoBD) und spezifische Verfahrensregelungen wie TR-Resiscan. Eine rechtskonforme Digitalisierung stellt sicher, dass Dokumente korrekt verarbeitet und aufbewahrt werden, garantiert aber nicht automatisch ihre Anerkennung als Beweismittel. |
Zusammenhang zwischen den Begriffen:
- Revisionssicherheit stellt sicher, dass ein Dokument unverändert und prüfbar archiviert wird.
- Rechtssicherheit bedeutet, dass das Dokument gesetzlichen Vorgaben entspricht und in einem Rechtsstreit Bestand haben kann.
- Rechtskonformität bezieht sich auf den gesamten Digitalisierungsprozess und stellt sicher, dass sämtliche gesetzlichen und normativen Anforderungen eingehalten werden.
- Der Beweiswert eines digitalen Dokuments ist am höchsten, wenn sowohl revisionssichere als auch rechtssichere Anforderungen erfüllt sind und der gesamte Prozess rechtskonform umgesetzt wurde.
Wichtige Abgrenzung: GoBD, Revisionssicherheit und TR-Resiscan

Ein GoBD-konformes Dokument ist revisionssicher und kann das Original ersetzen, sofern die Anforderungen an eine unveränderbare, nachvollziehbare und vollständige digitale Archivierung erfüllt sind. Allerdings gelten die GoBD ausschließlich für steuerrelevante und finanzbuchhalterische Dokumente und sind daher nicht pauschal auf alle digitalen Archivierungsprozesse übertragbar.
Die Revisionssicherheit stellt sicher, dass Dokumente unveränderbar, nachvollziehbar und prüfbar archiviert werden. Dies erfolgt durch revisionssichere Systeme, Protokollierung, Zugriffskontrollen und Berechtigungskonzepte. Eine revisionssichere Archivierung nach GoBD bedeutet jedoch nicht automatisch, dass ein Dokument rechtssicher oder beweiswerterhaltend ist.
Die TR-Resiscan (Technische Richtlinie RESISCAN) des BSI definiert den Stand der Technik für das ersetzende Scannen und legt fest, welche technischen und organisatorischen Maßnahmen erforderlich sind, um Papierdokumente durch digitale Dokumente zu ersetzen.
TR-Resiscan und das E-Government-Gesetz (§ 7 EGovG)
Das E-Government-Gesetz (§ 7 EGovG) sieht vor, dass Dokumente nach dem Stand der Technik ersetzend digitalisiert werden können. Dabei ist sichergestellt, dass die Integrität und Authentizität der Dokumente gewährleistet sind.
Die TR-Resiscan wird als maßgeblicher technischer Standard anerkannt, um diese Anforderungen zu erfüllen. Obwohl sie keine eigenständige gesetzliche Grundlage darstellt, dient sie in Deutschland als anerkannte technische Vorgabe, um eine rechtskonforme Digitalisierung mit erhöhtem Beweiswert umzusetzen.
Somit bietet die TR-Resiscan eine praxisnahe Orientierung für Unternehmen, Behörden und öffentliche Einrichtungen, die eine rechtssichere und beweiswerterhaltende Digitalisierung anstreben.
Was bedeutet das?
- GoBD-konforme Digitalisierung ermöglicht die ersetzende Vernichtung von Papieroriginalen, sofern alle steuer- und handelsrechtlichen Anforderungen an die digitale Archivierung erfüllt sind. Dies gilt ausschließlich für steuerrelevante und finanzbuchhalterische Dokumente und muss den Anforderungen an Unveränderbarkeit, Nachvollziehbarkeit und Vollständigkeit entsprechen.
- TR-Resiscan-konforme Digitalisierung definiert den Stand der Technik für das ersetzende Scannen und erhöht den Beweiswert digitalisierter Dokumente. Die Einhaltung dieser Richtlinie stellt sicher, dass digitale Dokumente inhaltlich und bildlich dem Original entsprechen und manipulationsgeschützt sind.
Anerkennung vor Gericht:
Gerichte erkennen digitalisierte Dokumente zunehmend an, insbesondere wenn der Scanprozess nach definierten Standards wie TR-Resiscan durchgeführt wurde. Die Kombination aus strukturierter Verfahrensdokumentation, Integritätssicherung und qualifizierten elektronischen Signaturen oder Siegeln stärkt die rechtliche Verwertbarkeit der Digitalisate.
Fazit: Unternehmen und Behörden, die auf eine TR-Resiscan-konforme Digitalisierung setzen, profitieren nicht nur von höherer Rechtssicherheit, sondern auch von einer effizienten, zukunftsfähigen Dokumentenverwaltung.
Warum ist TR-Resiscan relevant?
- Anerkennung in der Praxis: Obwohl keine gesetzliche Pflicht besteht, wird TR-Resiscan in vielen Fällen als „Best Practice“ akzeptiert.
- Erfüllung des § 7 EGovG: Da das E-Government-Gesetz vorschreibt, dass Digitalisierung nach dem Stand der Technik erfolgen sollte, orientieren sich viele an TR-Resiscan.
- Steigerung des Beweiswerts: Digitalisierte Dokumente, die nach TR-Resiscan konform erstellt wurden, werden von Gerichten in der Regel als beweiskräftiger angesehen als einfache Scans.

Welche Dokumente sollten im Original aufbewahrt werden?
Nicht alle Dokumente dürfen nach der Digitalisierung vernichtet werden. Es gibt essenzielle Dokumente, die weiterhin im Original aufbewahrt werden sollten, während weniger kritische Dokumente digitalisiert und vernichtet werden können.
Physische Archivierung: Dokumente, die weiterhin im Original aufbewahrt werden sollten.
Einige Unterlagen sollten weiterhin physisch archiviert werden, da sie rechtliche oder beweisrechtliche Bedeutung haben:
- Wichtige Vertragsdokumente wie Arbeitsverträge, Kreditverträge und Mietverträge mit Originalunterschrift.
- Notarielle Urkunden wie Grundbuchauszüge, Testamente und Erbverträge, da sie eine besondere Beweiskraft haben und rechtlich nicht durch eine digitale Kopie ersetzt werden können.
- Dokumente mit amtlichen Siegeln oder Beglaubigungen, beispielsweise Geburts-, Heirats- oder Sterbeurkunden.
Diese Dokumente sollten physisch archiviert werden, um ihre Originalität und Beweiskraft langfristig zu erhalten.

Digitale Archivierung: Dokumente, die nach Digitalisierung vernichtet werden können
Unter bestimmten Bedingungen können Dokumente digital archiviert und anschließend vernichtet werden. Dies ist jedoch nur zulässig, wenn die digitale Archivierung GoBD-konform oder nach TR-Resiscan-Richtlinien durchgeführt wird.
- Lohn- und Gehaltsabrechnungen, sofern sie GoBD-konform digitalisiert wurden und keine handschriftlichen Ergänzungen enthalten.
- Eingangs- und Ausgangsrechnungen, die nach einer revisionssicheren Archivierung nicht mehr in Papierform aufbewahrt werden müssen.
- Krankmeldungen, Urlaubsanträge und sonstige interne Verwaltungsdokumente, die nach einer sicheren digitalen Speicherung in der Regel nicht mehr benötigt werden.
Wichtig: Auch wenn Dokumente GoBD-konform digitalisiert wurden, müssen Unternehmen sicherstellen, dass die digitalen Versionen unveränderbar und nachvollziehbar archiviert sind. Es empfiehlt es sich immer, eine Verfahrensdokumentation zu erstellen, die den Scanprozess umfassend beschreibt.
Praxisbeispiele für verschiedene Nutzergruppen

Unternehmen
Ein Handelsunternehmen möchte seine Rechnungen digital archivieren. Durch eine GoBD-konforme Speicherung sind die Dokumente revisionssicher. Da Rechnungen steuerrechtlich relevant sind, dürfen die Papieroriginale nach der Digitalisierung vernichtet werden, sofern die GoBD-Anforderungen erfüllt sind.
Behörden
Eine Behörde digitalisiert Antragsformulare. Um die Originale rechtssicher zu vernichten, wird der Prozess konform nach TR-Resiscan durchgeführt. Da TR-Resiscan jedoch keine gesetzliche Grundlage hat, sondern eine Empfehlung darstellt, kann es von Gerichten unterschiedlich bewertet werden. Viele Gerichte folgen den TR-Resiscan-Richtlinien, aber eine 100%ige Garantie für die Beweiswerterhaltung gibt es nicht.
Privatpersonen
Ein Mieter möchte seinen Mietvertrag digital speichern, um ihn jederzeit abrufen zu können. Da es sich um ein rechtsverbindliches Dokument handelt, reicht ein einfacher Scan nicht aus.
Empfehlung: Das Original sollte weiterhin aufbewahrt werden, da es im Streitfall als Beweismittel benötigt wird. Eine digitale Kopie ist nützlich, ersetzt das Original aber nicht.
Wann ist eine digitale Version eines Dokuments ausreichend?
Falls der Vertrag keine handschriftlichen Unterschriften enthält (z. B. digitale Mietverträge mit elektronischer Signatur), kann eine digitale Archivierung unter bestimmten Bedingungen ausreichen.
Praxis-Tipp:
Eine einfache digitale Kopie kann für den schnellen Zugriff hilfreich sein, ersetzt aber nicht das physische Original. Privatpersonen sollten wichtige Verträge immer im Original aufbewahren.
Fazit – Revisionssichere und rechtssichere Digitalisierung für alle
Digitale Archivierung betrifft nicht nur Unternehmen, sondern auch Behörden, Freiberufler und Privatpersonen. Wer sich auf digitale Archivierung verlässt, sollte sicherstellen, dass Dokumente nicht einfach nur gescannt, sondern rechtskonform digitalisiert werden. Mit der richtigen Strategie können alle Beteiligten Zeit, Platz und Kosten sparen – ohne rechtliche Risiken einzugehen.

- Eine GoBD-konforme Digitalisierung erlaubt die Vernichtung von Papieroriginalen für steuerliche Unterlagen – jedoch nur unter bestimmten Bedingungen.
Hintergrund: Die GoBD (Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form) erlauben die Digitalisierung und anschließende Vernichtung von Papierdokumenten. Allerdings müssen dafür folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Revisionssichere Digitalisierung: Das Dokument sollte unveränderbar, nachvollziehbar und vollständig digital archiviert werden.
- Ordnungsgemäße Verfahrensdokumentation: Der gesamte Scan- und Archivierungsprozess sollte dokumentiert sein.
- Steuerrechtliche Relevanz: Die Regelung der GoBD gilt nur für Unterlagen, die unter das Handels- oder Steuerrecht fallen.
Wichtig: Nicht alle steuerlichen Dokumente dürfen vernichtet werden! Manche Unterlagen müssen weiterhin im Original aufbewahrt werden, z. B. Eröffnungsbilanzen, notarielle Urkunden oder Dokumente mit Beglaubigungen.
- TR-Resiscan ist aktuell die einzige anerkannte Methode zur rechtskonformen Digitalisierung, bietet aber keine absolute Garantie für den Beweiswert.
Hintergrund: Da es keine gesetzliche Grundlage für eine rechtsverbindliche Digitalisierung gibt, nutzen viele Unternehmen und Behörden BSI TR-Resiscan, da es als bewährte technische Richtlinie gilt. Gerichte orientieren sich häufig an den TR-Resiscan-Vorgaben, doch eine 100%ige rechtliche Absicherung gibt nicht.
Fazit: TR-Resiscan ist die derzeit beste verfügbare Lösung, um digitalisierte Dokumente mit einem hohen Beweiswert zu versehen – eine gesetzlich verbindliche Alternative gibt es nicht.

Digitale Archivierung ersetzt nicht automatisch die physische Archivierung – Papierdokumente können weiterhin aufbewahrt werden, wenn dies erforderlich ist.
Hintergrund: Viele setzen „Archivierung“ mit digitaler Archivierung gleich, doch es gibt wesentliche Unterschiede:
- Physische Archivierung: Papierdokumente werden in Aktenordnern oder Archiven aufbewahrt. Dies kann erforderlich sein, wenn Originale gesetzlich vorgeschrieben sind (z. B. Bilanzen, Arbeitsverträge, notarielle Urkunden, Dokumente mit Originalunterschrift).
- Digitale Archivierung: Dokumente werden revisionssicher digitalisiert und elektronisch gespeichert. Diese Form ist effizienter, platzsparend und erlaubt eine schnellere Suche. Doch nicht jedes digitalisierte Dokument darf automatisch vernichtet werden.
Wichtig: Die Entscheidung zwischen physischer und digitaler Archivierung hängt von den gesetzlichen Vorgaben, dem Beweiswert und der Archivierungsstrategie ab. In vielen Fällen ist eine Kombination aus beidem sinnvoll.
Essenzielle Originaldokumente sollten weiterhin physisch archiviert werden, während weniger kritische Unterlagen revisionssicher digitalisiert und anschließend vernichtet werden können.
Wichtig: Die Entscheidung zur Vernichtung von Papieroriginalen sollte immer anhand gesetzlicher Vorgaben und des individuellen Beweiswerts der Dokumente erfolgen. Eine durchdachte Kombination aus physischer und digitaler Archivierung sorgt für Sicherheit und Effizienz.
Wichtige Hinweise
Bitte beachten Sie, dass wir keine Rechtsberatung erteilen. Die hier erläuterten Definitionen und Informationen sind eine unverbindlich vereinfachte und kurze Darstellung.
Es sollten unbedingt auch weitere spezifische Aspekte je nach Kontext und rechtlichen Vorgaben berücksichtigt werden.
