
Qualifizierte elektronische Signatur (QES)
im Vergleich zur digitalen und elektronischen Signatur
Die qualifizierte elektronische Signatur QES ist eine besondere Form der elektronischen Signatur mit hohem rechtlichem Stellenwert.
Sie wird genutzt, wenn Nachweisbarkeit, Sicherheit und Verbindlichkeit digitaler Dokumente entscheidend sind.
Was ist eine elektronische Signatur?
Die elektronische Signatur ist ein Verfahren, mit dem sich digitale Dokumente rechtlich absichern lassen. Sie ersetzt keine handschriftliche Unterschrift im wörtlichen Sinne, erfüllt aber je nach Ausgestaltung ähnliche Funktionen. Ziel ist es, eine Person eindeutig zu identifizieren und den Inhalt eines Dokuments vor nachträglichen Veränderungen zu schützen.

Unterschiede zur digitalen Signatur und digitalen Unterschrift
Im Alltag werden Begriffe wie elektronische Signatur, digitale Signatur und digitale Unterschrift häufig gleichgesetzt. Technisch und rechtlich gibt es jedoch klare Unterschiede. Die folgenden Erläuterungen helfen, diese Begriffe korrekt einzuordnen.
Digitale Signatur - technische Absicherung von Daten
- den Absender eines Dokuments eindeutig zuzuordnen
- den Inhalt nachträglich unveränderbar zu machen
- die Integrität digitaler Daten sicherzustellen
Elektronische Signatur - rechtlicher Rahmen für digitale Verfahren
- die Einhaltung bestimmter Sicherheitsstufen
- die Zuordnung zu natürlichen oder juristischen Personen
- die gesetzliche Anerkennung von digitalen Signaturen
Qualifizierte elektronische Signatur - höchste Stufe mit Beweiskraft
Die qualifizierte elektronische Signatur (QES) ist die strengste Form der elektronischen Signatur. Sie erfüllt alle Anforderungen der eIDAS-Verordnung und ist der handschriftlichen Unterschrift rechtlich gleichgestellt.
Typische Merkmale:
- persönliche Identitätsprüfung bei einer Vertrauensstelle
- Nutzung zertifizierter Software oder Hardware
- höchste rechtliche Verbindlichkeit, auch vor Gericht

Die drei Arten der elektronischen Signatur im Vergleich
Die eIDAS-Verordnung unterscheidet drei Stufen der elektronischen Signatur. Jede Stufe hat ein eigenes Sicherheitsniveau und wird in unterschiedlichen Kontexten eingesetzt. Wer digitale Prozesse rechtskonform gestalten möchte, sollte wissen, welche Signaturart für welchen Zweck geeignet ist.
Die folgende Tabelle zeigt die Unterschiede zwischen der einfachen, fortgeschrittenen und qualifizierten elektronischen Signatur:
Übersicht der Unterschiede zwischen einfacher, fortgeschrittener und qualifizierter Signatur
Signaturart | Identitätsprüfung | Manipulationsschutz | Rechtliche Wirkung | Typische Anwendung |
---|---|---|---|---|
Einfache elektronische Signatur | keine | schwach bis mittel | eingeschränkt, kaum gerichtsfest | interne Freigaben, einfache Formulare |
Fortgeschrittene Signatur (FES) | eindeutig, aber nicht qualifiziert | hoch | mittel, in vielen Fällen akzeptiert | Angebote, medizinische Einwilligungen |
Qualifizierte Signatur (QES) | durch qualifizierte Stelle | sehr hoch | rechtlich gleichwertig zur Unterschrift | Verträge, Behördenkommunikation, TR-RESISCAN |
Wann ist eine qualifizierte elektronische Signatur notwendig
Nicht in jedem digitalen Vorgang ist eine qualifizierte elektronische Signatur erforderlich. Für viele Anwendungen reicht eine einfache oder fortgeschrittene Signatur aus, zum Beispiel bei internen Freigaben oder in der Kommunikation mit Kunden. Sobald jedoch rechtlich verbindliche Dokumente entstehen oder gesetzliche Vorgaben eingehalten werden müssen, ist die QES oft vorgeschrieben oder zumindest dringend empfohlen.
Typische Einsatzfelder sind unter anderem digitale Verträge, elektronische Bescheide, Erklärungen gegenüber Behörden sowie das ersetzende Scannen. In all diesen Fällen bietet die QES ein hohes Maß an Sicherheit, Verbindlichkeit und Nachvollziehbarkeit. Sie stellt sicher, dass sowohl die Identität des Unterzeichnenden als auch die Integrität des Dokuments zweifelsfrei nachvollzogen werden können.
Was ist die höchstmögliche Form der elektronischen Signatur?
Die qualifizierte elektronische Signatur (QES) ist die höchste Stufe unter den elektronischen Signaturarten. Sie ist rechtlich der handschriftlichen Unterschrift gleichgestellt und erfüllt die strengsten Anforderungen an Identitätsprüfung, Technik und Nachweisbarkeit. Keine andere Signaturart hat in der EU eine vergleichbare Beweiskraft.
Vergleich der Signaturstufen nach eIDAS:
Signaturart | Identitätsprüfung | Beweiskraft | Anerkennung im Rechtsverkehr |
---|---|---|---|
Einfache Signatur | Keine | Sehr gering | Kaum gerichtsfest |
Fortgeschrittene Signatur (FES) | Eindeutige Zuordnung zur Person | Mittel | In vielen Fällen ausreichend |
Qualifizierte Signatur (QES) | Persönlich geprüft, zertifiziert | Sehr hoch, beweisfest | Gleichwertig zur Unterschrift nach BGB |
Die qualifizierte Signatur wird immer einer natürlichen Person zugeordnet. Für juristische Personen gibt es das qualifizierte elektronische Siegel, das ähnlich hohen Anforderungen unterliegt, aber einen anderen Zweck erfüllt:
Es kennzeichnet die Herkunft eines Dokuments, nicht dessen individuelle Unterzeichnung.
Qualifizierte elektronische Signatur im digitalen Arbeitsalltag
Wer eine qualifizierte elektronische Signatur verwenden möchte, muss bestimmte technische und organisatorische Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehört eine Identitätsprüfung durch eine qualifizierte Vertrauensstelle sowie die Nutzung einer sicheren Signaturerstellungseinheit. Diese Schritte sind gesetzlich geregelt und stellen sicher, dass die Signatur tatsächlich von der betreffenden Person stammt und nicht nachträglich verändert werden kann.
Einsatz der qualifizierten Signatur beim ersetzenden Scannen
Auch im Kontext der digitalen Dokumentenarchivierung spielt die qualifizierte elektronische Signatur eine wichtige Rolle. Beim ersetzenden Scannen beispielsweise kann sie Teil des Verfahrens sein, um die Integrität und den Beweiswert von digitalisierten Unterlagen nachweisbar zu sichern. In Kombination mit einer Verfahrensdokumentation und geeigneten Prüfmechanismen unterstützt die qualifizierte elektronische Signatur den rechtssicheren Übergang vom Papierdokument zur digitalen Version, wie es unter anderem durch BSI TR-03138 Ersetzendes Scannen (Resiscan) vorgesehen ist.
Digitale Unterschrift erstellen und rechtlich nutzen
Nicht jede digitale Unterschrift erfüllt automatisch die Anforderungen an eine qualifizierte elektronische Signatur. Im Alltag tauchen viele Fragen rund um Rechtssicherheit, technische Umsetzung und Anwendungsgrenzen auf. Die folgende Übersicht beantwortet häufige Fragen präzise und verständlich.
Rechtsgültigkeit der elektronischen Signaturen im Vergleich?
Signaturtyp | Rechtsgültigkeit | Voraussetzung |
---|---|---|
Einfache elektronische Signatur | Eingeschränkt, je nach Einzelfall | Keine Identitätsprüfung nötig |
Fortgeschrittene Signatur | In vielen Fällen ausreichend | Eindeutige Zuordnung zur Person |
Qualifizierte Signatur | Gleichwertig zur handschriftlichen Unterschrift | Identitätsprüfung, zertifizierte Technik |
Auch juristische Personen wie Behörden oder Unternehmen nutzen Verfahren zur digitalen Absicherung ihrer Dokumente. In diesem Fall spricht man nicht von einer Signatur, sondern von einem Siegel. Das qualifizierte elektronische Siegel (QESI) basiert auf denselben rechtlichen und technischen Grundlagen wie die qualifizierte Signatur, erfüllt aber eine andere Funktion.
Qualifizierte elektronische Signatur (QES) vs. qualifiziertes elektronisches Siegel (QESI)
Die qualifizierte elektronische Signatur (QES) und das qualifizierte elektronische Siegel (QESI) gelten als die beiden stärksten Mittel zur digitalen Absicherung von Dokumenten. Beide erfüllen die Anforderungen der eIDAS-Verordnung, unterscheiden sich aber in ihrer Funktion, ihrer rechtlichen Wirkung und ihrer Anwendung. Die QES ist natürlichen Personen zugeordnet und steht für eine persönliche Willenserklärung, während das QESI von juristischen Personen genutzt wird, um die Herkunft und Unverändertheit von Inhalten zu bestätigen.
Merkmal | Qualifizierte elektronische Signatur (QES) | Qualifiziertes elektronisches Siegel (QESI) |
---|---|---|
Zugeordnet an | Natürliche Person | Juristische Person (z. B. Unternehmen, Behörde) |
Funktion | Persönliche Willenserklärung, Unterzeichnung. | Herkunfts- und Integritätsnachweis eines Dokuments |
Rechtliche Wirkung | Gleichwertig zur handschriftlichen Unterschrift | Kein Ersatz für Unterschrift, aber rechtlich anerkannt |
Identitätsprüfung | Persönliche Prüfung erforderlich | Prüfung der juristischen Entität |
Typische Anwendungsfälle | Verträge, Anträge, behördliche Vorgänge | Signierte Bescheide, amtliche Mitteilungen |

Kann ich eine qualifizierte elektronische Signatur selbst erstellen?
Nein. Um eine qualifizierte Signatur zu erzeugen, ist eine Zertifizierung durch eine qualifizierte Vertrauensstelle nötig. Die Identität muss in einem sicheren Verfahren geprüft werden, etwa per Videoident oder vor Ort.
- ein qualifiziertes Zertifikat
- eine sichere Signaturerstellungseinheit
- ein entsprechender Vertrauensdienstleister nach eIDAS
Was kostet eine qualifizierte elektronische Signatur?
Die Kosten hängen vom Anbieter und Nutzungsmodell ab. In der Regel entstehen:
- einmalige Kosten für die Identitätsprüfung
- laufende Gebühren für Signaturpakete oder Signaturanwendungen
- zusätzliche Kosten bei Nutzung von Hardware (z. B. Kartenleser oder USB-Token)
Eine pauschale Aussage ist schwierig, da viele Anbieter individuelle Tarife und Modelle anbieten.
Fazit - wann ist eine qualifizierte elektronische Signatur sinnvoll?
Nicht jede digitale Unterschrift muss die höchste Sicherheitsstufe erfüllen. In vielen Fällen reicht eine einfache oder fortgeschrittene Signatur aus.
Die qualifizierte elektronische Signatur (QES) wird vor allem dort eingesetzt, wo gesetzliche Vorgaben oder besondere Anforderungen an Beweissicherheit bestehen. Sie schafft Klarheit, Verlässlichkeit und digitale Nachvollziehbarkeit, sowohl im geschäftlichen als auch im behördlichen Umfeld.
Checkliste - in diesen Fällen kann eine QES oder ein QESI sinnvoll sein:
- rechtsverbindliche Verträge mit Dritten
- Mitteilungen oder Bescheide im Namen einer Behörde oder Organisation
- digitale Prozesse mit hohem Schutzbedarf
- ersetzendes Scannen und beweiswerterhaltende Digitalisierung
- elektronische Nachweise mit hoher rechtlicher Relevanz
